Rechtsbeistand für Schubhäftlinge?
Politisch Verfolgte haben keinen Anspruch auf rechtliche Unterstützung. Obwohl es in einem Asylverfahren manchmal um Leben oder Tod geht. Das könnte sich demnächst ändern.
Doch zunächst, was ist das Problem? Flüchtet jemand vor seinen Peinigern, ist das meist keine gut geplante Reise in erholsamen Flugzeugen und Bus-Wartelounges. Die Menschen kauern in Kofferräumen, hocken an Straßenrändern und schlafen auf offenem Feld. Das bringt eine enorme Entkräftung und Anspannung mit sich. Dann der Grenzübertritt – die erste Vernehmung findet statt.
Ohne die nationale Rechtsordnung zu kennen, müssen ad hoc gesetzlich relevante Sachverhalte glaubhaft geschildert werden. Gelingt das nach den Strapazen nicht, folgt zur Vorbereitung der Abschiebung die sofortige Schubhaft. Dort wird es noch viel schwieriger, rechtliche Unterstützung zu erhalten. Von selbst können die Menschen es nicht verlassen, die meisten Flüchtlingsorganisationen hingegen dürfen das Gefängnis nicht betreten. Eine Ausnahme ist jener dem Innenministerium nahestehende Verein, der zwar die Betreuung der meisten Schubhäftlinge über hat, rechtlichen Beistand dagegen nicht als seine Aufgabe ansieht.
(Bericht in Noment Nr. 5) In Koalitionskreisen will man nun die beschleunigten Verfahren um rechtliche Unterstützung ergänzen, um den Vorwurf des „kurzen Prozesses“ auszuräumen. AsylwerberInnen und Schubhäftlinge sollen auf eine Pflichtverteidigung zurückgreifen können, damit die Rechtsdurchsetzung nicht am Zugang scheitert. Wir sagen: „do it!“_ _ _ _