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 #Zukunft 

 Ukrainer*innen 

 

 #Zukunft 
 Ukrainer*innen 

 

 

DRINGEND: Ukraine-Geflüchtete brauchen klare Perspektive!

Unglaublich, aber wahr: In der österreichischen Politik findet ein beschämendes Hickhack über die Zukunft der aus der Ukraine geflüchteten Menschen statt. Über 6 Millionen Menschen sind vor dem russischen Angriffskrieg ins Ausland geflüchtet. Knapp 80.000 davon haben in Österreich Schutz gefunden. Doch ihr Schutz hat ein Ablaufdatum! Zudem sitzen zigtausende Ukrainer*innen aufgrund ihres speziellen Vertriebenen-Status in der Armutsfalle Grundversorgung fest. Die Integrationsministerin verweigert ihnen den Zugang zur wichtigen Sozialhilfe!

 

Für die Betroffenen hat das fatale Folgen! Viele der Geflüchteten sind alleinerziehende Frauen mit Kindern. Sie müssen seit bald zwei Jahren unter extrem prekären Bedingungen leben. Die Grundversorgungssätze sind so niedrig, dass ein auch nur halbwegs normales Leben undenkbar ist. Als Dauerzustand ist das unzumutbar!

 

Dabei gibt es eine einfache und sofort umsetzbare Lösung! Bitte unterstützen Sie unsere Forderung nach einer Gleichstellung der Rechte von Geflüchteten aus der Ukraine mit den Rechten von Asylberechtigten! Damit wären die langfristige Aufenthaltssicherheit und der Zugang zur Sozialhilfe sichergestellt. Mit Ihrer Unterschrift setzen Sie ein wichtiges Zeichen!

 

  Натисніть тут, щоб прочитати наші вимоги українською мовою| Für Informationen zur Kampagne in ukrainischer Sprache hier klicken

Підпишіть нашу петицію зараз!

Зрівняти українських біженців у правах з особами, які мають право на притулок!

 

Люди, які втекли з України до Австрії, досі не мають довгострокового дозволу на проживання! Їхній нинішній статус переміщених осіб забезпечує лише тимчасовий захист. Крім того, багато хто застряг у пастці бідності "базового забезпечення". Результатом є вкрай нестабільні умови життя. Особливо для багатьох постраждалих дітей така ситуація є неприйнятною!

 

Ми вимагаємо, щоб до українських біженців ставилися так само, як і до осіб, які мають право на притулок! Це дасть їм як гарантії щодо довгострокового проживання, так і доступ до соціального забезпечення. Крім того, вони також матимуть повноцінний доступ до послуг підтримки ÖIF та AMS у сфері мовної підготовки, стажування та здобуття кваліфікації на ринку праці.

 

Безвідповідально, що австрійські політики досі відмовляються впроваджувати чіткі рішення, які давно вже на часі. Натомість члени уряду беруть участь у ганебному торгуванні за спинами тих, кого це стосується. Важко уявити, що "міністр інтеграції", покладається, зокрема, на обмеження та переслідування!

 

Будь ласка, підпишіть ЗАРАЗ для якнайшвидшого зрівняння біженців з України з особами, які мають право на притулок! Вплинемо на політиків разом!

DRINGEND: Ukraine-Geflüchtete brauchen klare Perspektive!

Ziel: 2.500
2.126

Jetzt unterzeichnen: Ukraine-Geflüchtete rechtlich mit Asylberechtigten gleichstellen!

 

Die aus der Ukraine nach Österreich geflüchteten Menschen haben noch immer keine langfristige Aufenthaltssicherheit! Ihr derzeitiger Vertriebenen-Status bietet nur kurzfristigen Schutz. Zudem sitzen viele in der Armutsfalle Grundversorgung fest. Die Folge sind extrem prekäre Lebensbedingungen. Insbesondere für die zahlreichen betroffenen Kinder ist dieser Zustand unzumutbar!

 

Wir fordern die Gleichstellung der Rechte der Ukraine-Geflüchteten mit den Rechten von Asylberechtigten! Dadurch erhalten die Betroffenen sowohl Aufenthaltssicherheit als auch Zugang zur Sozialhilfe. Darüber hinaus stehen ihnen dann auch die Unterstützungsangebote des ÖIF und des AMS in Sachen Sprachförderung, Ausbildungsplätze und Arbeitsmarktqualifizierung offen.

 

Es ist verantwortungslos, dass sich die österreichische Politik bislang weigert, die auf dem Tisch liegende klare Lösung umzusetzen. Stattdessen liefern sich Regierungsmitglieder ein beschämendes Hickhack auf dem Rücken der Betroffenen. Unfassbar ist, dass gerade die „Integrationsministerin“ auf Blockaden und Schikanen setzt!

 

Unterzeichnen Sie bitte JETZT für die rasche Gleichstellung der Rechte der Geflüchteten aus der Ukraine mit den Rechten von Asylberechtigten! Machen wir gemeinsam Druck auf die Politik!

Pflichtfelder sind mit * markiert
Hier für die Gleichstellung von Ukraine-Vertriebenen mit den Rechten von Asylberechtigten unterschreiben!
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Durch Absenden des Formulars erteilen Sie uns die Erlaubnis, Sie im Rahmen der Mobilisierung mit Vorname und Nachname als UnterstützerIn der Petition aufzulisten.
Im Rahmen von Petitionen eingegebene und übermittelte Daten werden zum Zweck der Petitionsunterstützung und Übergabe an die Petitionsadressat:innen erhoben, gespeichert und verarbeitet (Für weitere Informationen siehe unsere Datenschutzerklärung).


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Bitte beachten Sie: Wenn Sie SOS Mitmensch Informationen im Zuge einer Online-Petition oder einer Nachricht an eine Regierungsstelle, Firma, Organisation oder Einzelperson zukommen lassen, kann Ihre E-Mail Adresse direkt an den Empfänger/die Empfängerin des Appells übermittelt werden, wodurch Sie eventuell auch eine Antwort via E-Mail direkt von dem Empfänger/der Empfängerin erhalten. Sollte dies der Fall sein, können Sie gegebenenfalls auch unsererseits darauf eine Stellungnahme via E-Mail erhalten.

 

 

Unterstützer:innen
Koretchuk N.
Tetiana S.
Meryem M.
Lotte S.
Esther C.
Fakten

Fragen und Antworten
1. Was macht die Situation von Ukraine-Geflüchteten besonders prekär?

Anfangs wurde rasch und unbürokratisch Schutz gewährt. Aus der Ukraine geflüchtete Menschen konnten sich EU-weit als „Vertriebene“ registrieren lassen. Doch dieser Schutz gilt nur für einen kurzen Zeitraum und wird mit März 2025 auslaufen. Das bedeutet große Unsicherheit, was den weiteren Aufenthalt betrifft! Darüber hinaus ist der Vertriebenen-Status in Österreich vielfach mit dem Festsitzen in der Armutsfalle Grundversorgung verbunden. Der Zugang zur Sozialhilfe ist versperrt. Das hat zur Folge, dass viele Betroffene unter extrem prekären Umständen leben müssen.


Der Status und die Situation erschweren auch den Zugang zu Wohnraum erheblich. Darüber hinaus können die Betroffenen zumeist nicht auf sämtliche Unterstützungsangebote von ÖIF und AMS in Sachen Sprachkurse, Ausbildungsplätzen und Arbeitsmarktberatung zugreifen. Auch beim Zugang von Kindern zu altersgerechter Bildung gibt es immer wieder erhebliche Probleme.


Mittlerweile sind seit Beginn des von Russland gestarteten Angriffskrieges zwei Jahre vergangen, ein Kriegsende ist nicht absehbar. Es ist dringend an der Zeit, den nach Österreich geflüchteten Menschen eine klare, langfristige Perspektive zu geben. Das Festsitzen in einer prekären Warteschleife ist unzumutbar, ganz besonders für die vielen betroffenen Kinder.


Darüber hinaus ist es auch im Interesse Österreichs, dass sich hier angekommene Geflüchtete ein neues Leben aufbauen können und sich nicht in einer Dauerwarteschleife, verbunden mit einer Armutsfalle befinden.

2. Was fordert SOS Mitmensch zur raschen und dauerhaften Verbesserung der Situation für die Geflüchteten?

Wir fordern die Gleichstellung der Ukraine-Geflüchteten mit Asylberechtigten!

 

Diese Gleichstellung wäre einfach und sofort umsetzbar:

  • Mit einem Schlag sorgt sie für langfristige Aufenthaltssicherheit und ermöglicht den Zugang zur oftmals dringend benötigten Sozialhilfe.

  • Die Gleichstellung ermöglicht den Geflüchteten endlich nach vorne zu blicken.

  • Und sie öffnet den vollen Zugang zu den Unterstützungsangeboten des ÖIF und des AMS in puncto Sprachförderung, Ausbildungsplätzen und Arbeitsmarktberatung sowie -qualifizierung. Das ist für den weiteren Lebensweg wichtig.

Wichtig ist, dass es für alle, die in organisierten Quartieren leben, Übergangsfristen gibt, damit sie genug Zeit haben, sich eine private Wohnung zu suchen. Darüber hinaus fordern wir Verbesserungen für Asylsuchende aus anderen Ländern, was den Zugang zu Arbeit und den erlaubten Zuverdienst zur Grundversorgung anbelangt, sowie Verbesserungen für subsidiär Schutzberechtigte, was den Zugang zur Sozialhilfe betrifft.

3. Wie ist die Lage der Ukraine-Geflüchteten in Österreich?

Fast 6,5 Millionen Menschen mussten infolge des von Russland gestarteten Angriffskrieges aus der Ukraine flüchten. 80.000 davon leben aktuell in Österreich. Das sind ca. 1,3 Prozent der Geflüchteten und 0,92 Prozent der österreichischen Gesamtbevölkerung, womit Österreich knapp unter dem EU-weiten Aufnahmeschnitt (0,97 Prozent) liegt.

 

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Fast ein Drittel der Ukraine-Geflüchteten in Österreich sind Minderjährige, rund 13.000 davon besuchen eine österreichische Schule. Fast drei Viertel der über-18-Jährigen sind Frauen – was in etwa den EU-weiten Durchschnittswerten entspricht. Am häufigsten sind Mütter mit ihren Kindern geflüchtet.

 

Mehr als 30.000 der Ukraine-Geflüchteten leben in Wien. Wien hat damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern die mit Abstand meisten Ukrainer*innen aufgenommen. Aufgrund des Status als „Vertriebene“ erfolgt die materielle Versorgung der Geflüchteten über das Grundversorgungs-System, das eigentlich nur als Übergangslösung für die Zeit des Asylverfahrens konzipiert ist. Aktuell bekommen österreichweit ca. 40.000 Ukraine-Geflüchtete Grundversorgung, was mehr als die Hälfte aller Grundversorgungs-Empfänger*innen ist.

 

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Knapp 40 Prozent der Ukrainer*innen in Grundversorgung lebt in einem organisierten Quartier, der Rest in privaten und selbstversorgten Unterkünften. Teil der Grundversorgung ist die Krankenversicherung, weitere Leistungen hängen unter anderem von der Quartierform ab: eine Einzelperson in einem organisierten Quartier mit Vollversorgung bekommt z.B. darüber hinaus nur 40 Euro „Taschengeld“ im Monat; eine privat wohnende Einzelperson muss mit max. 425 Euro monatlich ihr gesamtes Leben, inklusive einer Unterkunft finanzieren.


Zum Vergleich: Die Armutsgefährdungsschwelle für eine Einzelperson in Österreich liegt aktuell bei 1.392 Euro. Die Leistungen der Grundversorgung liegen weit unter der Armutsgrenze und führen zu extrem prekären Lebensumständen.

 

Erst seit April 2023 haben Ukraine-Geflüchtete den vollen Arbeitsmarktzugang in Österreich und können seither ohne Beschäftigungsbewilligung einer Arbeit nachgehen. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Hürden. Deshalb hatten mit Stand Jänner 2024 lediglich knapp 20.000 ukrainische Staatsangehörige einen Arbeitsplatz (inkl. jener Ukrainer:innen die bereits vor 2022 in Österreich wohnten und arbeiteten), weitere 5.000 waren zu diesem Zeitpunkt beim AMS vorgemerkt oder in einer Schulung. Im europäischen Vergleich funktioniert die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter in Österreich sehr schlecht – in anderen EU-Ländern wie Dänemark, Polen, Tschechische Republik, Niederlande oder Irland haben mehr als die Hälfte der Ukraine-Geflüchteten eine bezahlte Beschäftigung gefunden.


Neben dem spät geschaffenen vollen Arbeitsmarktzugang sind weitere Hürden im Grundversorgungs-System angelegt. In vielen Fällen bedeutet die Arbeitsaufnahme die unmittelbare Verringerung oder sogar den unvermittelten gänzlichen Entfall der Grundversorgungsleistung. Das birgt das Risiko, in Obdachlosigkeit zu landen, weil mit Beginn der Arbeitsaufnahme noch die Ressourcen fehlen, um am privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft zu finden.


Der aufenthaltsrechtliche Status fast aller Ukraine-Geflüchteten basiert derzeit auf der sogenannten EU-Vertriebenen-Richtlinie mit Ablaufdatum im März 2025. Danach stehen die Geflüchteten ohne Aufenthaltsrecht da, falls die Politik bis dahin nichts unternimmt.

4. Wie viele Menschen sind insgesamt aus der Ukraine geflüchtet und in welcher Lage befinden sie sich?

Ein Drittel der Ukrainer*innen musste infolge des Krieges ihr Zuhause verlassen. Der UNHCR beziffert die Gesamtzahl der Menschen, die aus der Ukraine in andere europäische Länder geflüchtet sind mit rund 6 Millionen, knapp eine halbe Million Menschen hat außerhalb Europas Schutz gesucht. Knapp vier Millionen Menschen sind innerhalb der Ukraine auf der Flucht.

 

Es ist die größte Fluchtbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Zum ersten Mal in der EU-Geschichte wurde die „Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen“ von den EU-Mitgliedsstaaten einstimmig in Kraft gesetzt und den Ukraine-Geflüchteten unbürokratisch ein vorläufiger Aufenthaltsstatus gewährt. Anders als im Umgang mit anderen Geflüchteten gewährten die europäischen Staaten den Ukraine-Geflüchteten außerdem die Freiheit, sich das Aufnahmeland auszusuchen, es zu wechseln oder auch temporär zurück in die Ukraine zu fahren. Auch viele Nicht-EU-Länder öffneten ihre Grenzen für Ukraine-Geflüchtete und ganz allgemein zeichnete sich Europa durch eine solidarische Herangehensweise aus.


Die Bewältigung dieser großen Fluchtbewegung wurde, wie bereits 2015, zu einem großen Teil durch die Zivilgesellschaft gestemmt. Unzählige Menschen öffneten ihre Häuser und Wohnungen und/oder unterstützen Ukraine-Geflüchtete auf andere Weise.

 

Die Vertriebenen-Richtlinie schreibt neben der Aufenthaltssicherheit auch den Zugang zu Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem und sozialer Absicherung vor. Wie in Österreich wurden die letzten beiden Punkte auch in Deutschland anfangs über das existierende Versorgungssystem für Asylwerbende umgesetzt. Während Ukraine-Geflüchtete in Österreich aber nach zwei Jahren noch immer im Grundversorgungssystem festhängen, wurden sie in Deutschland bereits vor über einem Jahr in das reguläre Sozialhilfesystem integriert.

 

Auch in einigen anderen europäischen Staaten sind Ukraine-Geflüchtete bereits in die regulären Sozialhilfe-Systeme integriert, Irland unterstützt darüber hinaus die zahlreichen irischen Privat-Quartiergeber*innen mit monatlich 800 Euro. Auch bei der Ermöglichung des vollen Arbeitsmarktzugangs war Österreich vergleichsweise sehr spät dran, was ein zentraler Grund dafür ist, dass Österreich hinsichtlich Arbeitsmarktintegration der Ukraine-Geflüchteten eines der EU-Schlusslichter ist.


Die größten Aufnahmeländer sind Deutschland (mehr als 1,2 Millionen) und Polen (knapp 1 Million Ukraine-Geflüchtete). Das EU-Land, das gerechnet auf die Gesamtbevölkerung die meisten Schutzsuchenden aufgenommen hat, ist die Tschechische Republik mit 36 Ukraine-Geflüchteten pro 1.000 Einwohner*innen, gefolgt von Estland & Litauen (jeweils 27), Polen & Bulgarien (jeweils 25). Der EU-weite Schnitt liegt bei knapp 10 Ukraine-Geflüchteten pro 1.000 Einwohner*innen. Wichtige Zielländer von Ukraine-Geflüchteten außerhalb der EU sind Großbritannien (ca. 250.000) und mit Moldawien (ca. 120.000) eines der ärmsten Länder Europas, wo auf 1.000 Einwohner*innen ca. 50 Ukraine-Geflüchtete kommen. Russischen Angaben zufolge leben auch mehr als 1 Million Ukraine-Geflüchtete in Russland, wobei sowohl die Zahl als auch die Freiwilligkeit dieser Aufenthalte schwer überprüfbar sind.

 

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Grafik (interaktiv, Cookie-Zustimmung erforderlich): Ukraine-Geflüchtete in EU- & EFTA-Ländern; weitere wichtige Zielländer von Ukraine-Geflüchteten sind laut UNHCR: Großbritannien (250.360), Moldawien (120.695), Schweiz (66.480), Montenegro (64.240) und die Türkei (41.390).

 

Die Aufnahmeländer haben es geschafft, sehr schnell vorübergehende Aufenthaltssicherheit und Bewegungsfreiheit zu ermöglichen: Das gelang mit dem Instrument der Vertriebenen-Richtlinie und auf Basis der weitgehenden Solidarität mit den Schutzsuchenden. Daraus können und sollten wir viel für den Umgang mit Flucht und Asyl im Allgemeinen lernen.


Die Vertriebenen-Richtlinie wird aber mit März 2025 auslaufen. Jetzt muss es darum gehen, den Ukraine-Geflüchteten langfristige Perspektiven zu eröffnen: was die Aufenthaltssicherheit und den Zugang zu Bildung, Arbeit und Sozialleistungen betrifft.

5. Warum bietet der Vertriebenen-Status keine langfristigen Perspektiven?

Der Vertriebenen-Status basiert auf der „Richtlinie für vorübergehenden Schutz“. Schon der Name der Richtlinie deutet darauf hin, dass sie nur eine Zwischenlösung ist. Für Österreich und die Geflüchteten, die hier Schutz suchen, bedeutet die Vertriebenenrichtlinie unter anderem die Vermeidung des enormen bürokratischen Aufwandes, den die Abwicklung solch zahlreicher Asylverfahren mit sich gebracht hätte. Der Vertriebenen-Status war anfangs nur bis März 2023 gültig, wurde einige Wochen vor Ablauf auf März 2024 und zuletzt bis März 2025 verlängert. Nachdem die Richtlinie eine maximale Gültigkeit von drei Jahren vorsieht, war das die letzte mögliche Verlängerung.


Das österreichische Asyl- und Fremdenrechtssystem wäre nicht in der Lage, die Verfahren sämtlicher Ukraine-Geflüchteten in einem angemessenen Zeitraum abzuwickeln. Auf EU-Ebene wird zwar seit kurzem über eine Reformierung der „Richtlinie für vorübergehenden Schutz“ diskutiert, die in der kurzen Zeit aber nur schwer durchführbar sein wird und außerdem droht, die Warteschleife, in der Ukraine-Geflüchtete sich befinden, nur zu verlängern ohne langfristige Perspektiven zu schaffen. Was es aber dringend braucht ist eine unbürokratische Lösung, die allen Ukraine-Geflüchteten langfristige Aufenthaltssicherheit sowie vollen Zugang zu Sozialmaßnahmen gibt.

 

Auch kolportierte Pläne der Bundesregierung werden dieser dringenden Erfordernis nicht gerecht: demzufolge sollen Ukraine-Geflüchtete ähnliche oder gleiche Kriterien wie Drittstaatsangehörige, die über die Rot-Weiß-Rot-Card plus einwandern wollen, erfüllen müssen, um ihren langfristigen Aufenthalt zu sichern und der Armutsfalle Grundversorgung zu entkommen. Doch das wäre eine hohe Hürde, die viele Geflüchtete ausschließen und zur Verfestigung prekärer Lebensumstände, insbesondere unter betroffenen Kindern führen würde.

 

Weder Innenminister Gerhard Karner noch Integrationsministerin Susanne Raab scheinen den Ernst der Lage erkannt zu haben. Die für Integration zuständige Ministerin blockiert den dringend notwendigen Zugang der Geflüchteten zur Sozialhilfe. Gleichzeit spricht der Innenminister davon, die Frage der Zukunft der Ukraine-Geflüchteten „gelassen und ohne Zeitdruck“ angehen zu wollen. Doch auf den Betroffenen lastet erheblicher Druck! Es braucht klare und langfristige Lösungen – und es braucht sie jetzt.

6. Warum braucht es Alternativen zur Grundversorgung?

Kurz gesagt: Weil die Grundversorgung nur eine kurze Zwischenlösung für neu ankommende Asylsuchende ist. Die Grundversorgung ist keinesfalls ein zumutbarer Dauerzustand, schon gar nicht für Kinder. Doch aktuell sind mehr als die Hälfte der Grundversorgungs-Empfänger*innen Ukraine-Geflüchtete mit Vertriebenen-Status. Die Betroffenen sitzen, obwohl ihr Schutzbedarf unbestritten ist, in der Grundversorgung fest, weil insbesondere die für Integration zuständige Ministerin den Zugang zur Sozialhilfe blockiert.


Das ist hochproblematisch! Die Grundversorgungsleistungen betragen weniger als die Hälfte der Sozialhilfe und liegen weit unter der Armutsschwelle. Die Grundversorgung sichert gerade einmal das Überleben, aber sie bedeutet zugleich höchst prekäre Lebensverhältnisse. Das gilt nicht nur für die als „Vertriebene“ anerkannten Ukrainer*innen, sondern auch für Personen aus anderen Ländern, wenn das Asylverfahren nicht innerhalb der vorgesehenen sechs Monate abgeschlossen ist. Und es gilt für subsidiär Schutzberechtigte, die in einigen Bundesländern vom Zugang zur Sozialhilfe ausgeschlossen wurden.


Ein Teil der Grundversorgungsleistungen ist der Zugang zu Gesundheitssystem und Krankenversicherung. Die weiteren Leistungen hängen von der Unterbringungsform ab. Konkret wird zwischen organisierten Quartieren mit Vollversorgung, Teil-Selbstversorgung oder Selbstversorgung und privaten Quartieren unterschieden. In organisierten Quartieren wird die Unterkunft zur Verfügung gestellt und je nach Versorgungsart entweder Selbstverpflegungsgeld für Nahrungsmittel und Hygieneartikel ausbezahlt oder die Verpflegung erfolgt durch die Quartiergeber*innen – die Grundversorgungempfänger*innen erhalten im letzteren Fall nur ein „Taschengeld“ von 40 Euro im Monat. Privat untergebrachte Grundversorgungsempfänger*innen müssen sich selbst Wohnraum organisieren und finanzieren, wofür sie monatlich einen geringen Geldbetrag zur Verfügung gestellt bekommen.


Der Großteil der ca. 40.000 Ukraine-Geflüchteten, die aktuell Grundversorgung beziehen, lebt in privaten und selbstversorgten Unterkünften. Der in der Grundversorgung für die Mietkosten zugedachte Anteil beträgt aber nur max. 165 Euro für Einzelpersonen und max. 330 Euro für Familien. Das führt dazu, dass viele Geflüchtete auf private Quartiergeber*innen angewiesen sind, die ihnen kostenlos oder zu sehr niedrigen Beträgen Wohnraum zur Verfügung stellen.


Diese engagierten privaten Quartiergeber*innen werden vom Staat auf unzumutbare Weise alleingelassen. Angesichts der Inflation hat sich der Bund-Länder-Koordinationsrat im Vorjahr zwar auf einen Teuerungszuschuss für die Quartiergeber*innen von max. 100 Euro monatlich geeinigt. Die Umsetzung ist allerdings Bundesländersache, was zu massiven Verzögerungen führt.

 

In Summe kommt eine privat wohnende Einzelperson auf eine regelmäßige monatliche Grundversorgungsleistung von max. 425 Euro, womit sie ihr gesamtes Leben inklusive einer Unterkunft finanzieren muss. Ukraine-Geflüchteten mit Kindern wurde zwar der Zugang zur Familienbeihilfe gewährt, dennoch müssen die Familien in der Grundversorgung mit Mitteln auskommen, die weit unter der Armutsgrenze liegen. Die Armutsgefährdungsschwelle für eine Einzelperson in Österreich liegt aktuell bei 1.392 Euro. Eine Frau mit Kind kommt inkl. Familienbeihilfe auf nur 877 Euro monatlich. Damit muss sie die gesamten Wohn- und Lebenskosten für sich und das Kind bestreiten. Das geht sich auf Dauer nicht aus!


Der einzige Ausweg aus der Armutsfalle Grundversorgung wäre ein sicherer Arbeitsplatz, mit dem man genug verdient, um sich sein Leben vollständig finanzieren zu können. Der volle Arbeitsmarktzugang für Ukraine-Geflüchtete wurde in Österreich allerdings erst im April 2023 eingeführt – im europäischen Vergleich sehr spät. Die Arbeitsplatzsuche für Geflüchtete ist eine riesige Herausforderung und wird durch im Grundversorgungssystem verankerte Hürden weiter erschwert.


Eine dieser Hürden ist die niedrige Zuverdienstgrenze: Aktuell dürfen zur Grundversorgung pro Person nur 110 Euro dazuverdient werden, alles darüber Hinausgehende wird bis zum vollständigen Verlust der Grundversorgung abgezogen. Erst im Oktober 2022 hat sich der Bund-Länder-Koordinationsrat darauf geeinigt, zumindest für Ukraine-Geflüchtete die Zuverdienstgrenze zur Grundversorgung zu erhöhen. Herausgekommen ist allerdings eine Politposse.


Während medial fälschlicherweise von einer auf die Geringfügigkeitsgrenze angehobenen Zuverdienstgrenze berichtet wurde, ist die tatsächliche Erhöhung deutlich kleiner. Darüber hinaus weigern sich die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg und Kärnten mitzumachen. In den anderen Bundesländern dürfen Ukraine-Geflüchtete, die mehr als die 110 Euro monatlich verdienen, 35 Prozent des darüberhinausgehenden Betrages behalten, die restlichen 65 Prozent werden auf die Grundversorgung angerechnet. Konkrete Informationen dazu sind allerdings Mangelware. Es herrscht Intransparenz. Das Einzige, was klar ist: Die Zuverdienstgrenze ist auch in der erhöhten Variante so niedrig, dass Betroffenen bei auch nur etwas höherem Verdienst rasch der Verlust der gesamten Grundversorgung und damit Wohnungslosigkeit droht.

7. Wie kann die Kampagne von SOS Mitmensch unterstützt werden?

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